Das Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes hat in der Disziplinarsache Prunthaller, folgende Entscheidung getroffen...
Die über die Disziplinarbeschuldigte Ulrike Prunthaller verhängte vorläufige Maßnahme vom 6.11.2011, Ulrike Prunthaller von der Teilnahme an pferdesportlichen Veranstaltungen für die Dauer von 3 Monaten auszuschließen, wird gemäß § 2023 Abs.2 ÖTO um die Dauer von weiteren 3 Monaten, somit auf insgesamt 6 Monate‚ (Höchststrafe für vorläufige Sperre) verlängert.
Das Schiedsgericht begründet seinen einstimmigen Beschluss wie folgt: Ein dringender Tatverdacht ist weiterhin gegeben.
Als nächster Schritt wird ein Sachverständigengutachten eingeholt und danach ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt.
Quelle: www.oeps.at

















